Quod si contra hanc tam saluberrimam formam vel responsa caelestia quaedam militia aut dignitas audacter eliciatur, pro ingestis haberi, etiamsi speciali adnotatione nostrae indulgentiae eam obtinuisse videatur, nec adsertionem ei quoquo modo patere, qui se memoratis artibus publicae studet commoditati subtrahere, sed statim civitatis unde oriundus est curiae tradi praecipimus.
von vivienne8859 am 16.11.2019
Sollte jedoch gegen diese höchst heilsame Form oder himmlischen Weisungen irgendeine militärische Dienststellung oder Würde dreist erlangt werden, so wird diese als ungültig betrachtet, selbst wenn sie durch besondere Anmerkung unserer Gnade erworben zu sein scheint. Niemand soll irgendwie die Möglichkeit haben, sich durch die genannten Künste der öffentlichen Nützlichkeit zu entziehen; vielmehr befehlen wir, dass er unverzüglich an die Kurie der Stadt ausgeliefert wird, aus der er stammt.
von marlon.877 am 02.06.2022
Sollte jemand versuchen, diese heilsame Verordnung zu umgehen, indem er militärischen Dienst oder öffentlichen Rang unrechtmäßig erlangt, selbst durch kaiserliche Reskripte, so sollen solche Ernennungen als ungültig gelten, auch wenn sie durch unsere besondere Erlaubnis erteilt erscheinen. Darüber hinaus wird jedem, der versucht, seinen öffentlichen Pflichten auf solche Weise zu entgehen, jegliche gegenteilige Behauptung untersagt, und wir befehlen, dass er unverzüglich zum Stadtrat seiner Heimatstadt zurückgeführt wird.