Quisquis cohortalibus adhuc obsequiis obligatus vel regimen provinciae vel cingulum cuiuslibet militiae dignitatisve quoquo modo meruit, ante omnia contra licitum usurpatis impetratisve careat, etiamsi ultronea nostra liberalitate ius gerendae provinciae vel militiae seu dignitatis cuiuspiam sibi iactaverit fuisse delatum.
von aliya.964 am 10.09.2024
Wer immer noch Kohortendienstpflichten unterliegt oder die Verwaltung einer Provinz oder den Rang irgendeines militärischen Dienstes oder einer Würde auf welche Weise auch immer erlangt hat, soll vor allem der Dinge verlustig gehen, die unrechtmäßig angeeignet oder erworben wurden, selbst wenn er sich dessen rühmen sollte, dass ihm durch unsere freiwillige Großzügigkeit das Recht zur Provinzverwaltung, zum Militärdienst oder zu irgendeiner Würde verliehen worden sei.
von elli859 am 21.05.2018
Jeder, der noch an Kohortendienst gebunden ist und eine Position als Provinzgouverneur oder einen militärischen oder offiziellen Rang erlangt hat, muss zunächst alles aufgeben, was er unrechtmäßig genommen oder erworben hat, auch wenn er behauptet, dass wir ihm persönlich das Recht verliehen hätten, eine Provinz zu verwalten oder einen militärischen oder offiziellen Posten innezuhaben.