Non convenit dubitari, quod immodicarum donationum omnis querella ad similitudinem inofficiosi testamenti legibus fuerit introducta et sit in hoc actionis utriusque vel una causa vel similis aestimanda vel idem et temporibus et moribus.
von hendrik923 am 23.11.2015
Es kann keinen Zweifel geben, dass die Gesetze alle Beschwerden über übermäßige Schenkungen in einer Weise geschaffen haben, die den Anfechtungen wegen unbilliger Testamente ähnelt, und in dieser Angelegenheit ist entweder die Grundlage für beide Rechtshandlungen dieselbe oder sollte als ähnlich betrachtet werden oder ist identisch sowohl in den Fristen als auch in den Verfahren.
von conrad921 am 11.11.2017
Es ist nicht zu bezweifeln, dass jede Beschwerde über übermäßige Schenkungen nach der Ähnlichkeit des ungebührlichen Testaments durch Gesetze eingeführt wurde, und dass es hierbei entweder eine Ursache für beide Handlungen gibt oder eine ähnliche zu bewerten ist, oder dieselbe sowohl in Zeiten als auch in Sitten.