In cuius bonis si idem consilium et eventus comprehendatur, lex, quam patrimonio matris ediximus, observabitur.
von yusuf.931 am 04.11.2024
Wenn in jemandes Besitz der gleiche Vorsatz und das gleiche Ergebnis festgestellt werden, wenden wir das Gesetz an, das wir für das mütterliche Erbe festgelegt haben.
von aurelia.l am 12.08.2024
In dessen Vermögen, wenn derselbe Vorsatz und Ausgang erfasst wird, wird das Gesetz, welches wir für das mütterliche Erbe erlassen haben, beachtet werden.