Cuius generis mandatum magis consilium est quam mandatum et ob id non est obligatorium, quia nemo ex consilio mandati obligatur, etiamsi non expediat ei cui dabitur, cum liberum cuique sit apud se explorare, an expediat consilium.
von marlo9889 am 30.10.2019
Diese Art von Anweisung gleicht eher einem Rat als einer rechtlich verbindlichen Anordnung und ist daher nicht verbindlich, weil niemand rechtlich durch einen als Anweisung erteilten Rat gebunden ist, selbst wenn sich dieser für den Empfänger als nicht hilfreich erweist, da es jedem freisteht, selbst zu entscheiden, ob der Rat nützlich ist.
von liah.a am 09.03.2015
Eine Anweisung dieser Art ist mehr ein Rat als eine Weisung und ist deshalb nicht verbindlich, weil niemand durch den Rat eines Mandats verpflichtet wird, auch wenn es für denjenigen, dem er erteilt wird, nicht zweckmäßig sein mag, da es jedem freisteht, in sich selbst zu erkunden, ob der Rat dienlich sein könnte.