Itaque si otiosam pecuniam domi te habentem hortatus fuerit aliquis, ut rem aliquam emeres vel eum crederes, quamvis non expedierit tibi eam emisse vel credidisse, non tamen tibi mandati tenetur.
von jadon.833 am 13.08.2019
Wenn also jemand, der ungenutztes Geld zu Hause hat, von jemandem ermutigt wird, etwas zu kaufen oder ihm zu leihen, obwohl es für ihn nicht vorteilhaft war zu kaufen oder zu leihen, ist dieser dennoch nicht aufgrund eines Mandats gegenüber ihm haftbar.
von kira.f am 29.10.2015
Wenn also jemand Ihnen rät, Ihr ungenutztes Geld auszugeben oder zu verleihen, das zu Hause herumliegt, ist diese Person rechtlich nicht haftbar gegenüber Ihnen, selbst wenn der Kauf oder das Darlehen sich als schlechte Entscheidung herausstellt.