Tua et mandantis, veluti si mandet tibi ut pecuniam sub usuris crederes ei qui in rem ipsius mutuaretur, aut si, volente te agere cum eo ex fideiussoria causa, mandet tibi ut cum reo agas periculo mandantis, vel ut ipsius periculo stipuleris ab eo quem tibi deleget in id quod tibi debuerat.
von matilda926 am 25.04.2016
Es liegt sowohl in deinem als auch im Interesse des Mandanten, wie wenn er dir auftragen würde, Geld gegen Zinsen an denjenigen zu verleihen, der für den Zweck des Mandanten borgen würde, oder wenn du, wenn du beabsichtigst, gegen ihn aus einem Bürgschaftsgrund vorzugehen, er dir aufträgt, gegen den Beklagten auf Risiko des Mandanten vorzugehen, oder auf sein Risiko von demjenigen, den er dir delegiert, dasjenige zu vereinbaren, was er dir geschuldet hatte.
von marleen.i am 04.02.2015
Es liegt sowohl in Ihrem Interesse als auch im Interesse derjenigen, die den Auftrag erteilen, beispielsweise wenn sie Ihnen auftragen, Geld mit Zinsen an jemanden zu verleihen, der für deren Vorteil borgt, oder wenn sie Ihnen, wenn Sie aufgrund einer Bürgschaft vorgehen möchten, auferlegen, gegen den Schuldner auf deren eigenes Risiko vorzugehen, oder eine formelle Vereinbarung zu deren Risiko mit jemandem zu treffen, den sie Ihnen für den geschuldeten Betrag zuweisen.