Mandantis tantum gratia intervenit mandatum, veluti si quis tibi mandet ut negotia eius gereres, vel ut fundum ei emeres, vel ut pro eo sponderes.
von ronia.919 am 05.10.2015
Ein Mandat wird ausschließlich zum Vorteil des Auftraggebers vorgenommen, wie zum Beispiel wenn jemand dir den Auftrag gibt, seine Angelegenheiten zu führen, oder für ihn Land zu kaufen, oder in seinem Namen ein Versprechen abzugeben.
von nour.827 am 20.12.2017
Ein Auftrag wird nur zum Nutzen der auftraggebenden Person erteilt, beispielsweise wenn jemand Sie bittet, deren Geschäfte zu führen, eine Immobilie für sie zu kaufen oder als deren Bürge zu fungieren.