At si tua tantum gratia tibi mandatum sit, supervacuum est mandatum et ob id nulla ex eo obligatio nec mandati inter vos actio nascitur.
von karl.o am 10.08.2021
Wurde jedoch das Mandat ausschließlich zu deinem eigenen Nutzen erteilt, ist das Mandat überflüssig, und infolgedessen entsteht zwischen den Parteien keine rechtliche Verpflichtung und kein Klagerecht wegen Mandatsverletzung.
von leon.a am 09.06.2020
Wenn das Mandat jedoch nur zu deinem eigenen Vorteil erteilt wurde, ist das Mandat überflüssig, und deshalb entsteht daraus weder eine Verpflichtung noch eine Mandatsklage zwischen euch.