Cum omnia bona a matre tua dote dicantur exhausta, concordare legibus promptum est, ut ad exemplum inofficiosi testamenti adversus dotem immodicam exercendae actionis copia tribuatur et filiis conquerentibus emolumenta debita deferantur.
von Yan am 22.05.2015
Wenn alle Güter durch die Mitgift deiner Mutter als erschöpft gelten, ist es mit den Gesetzen vereinbar, dass die Möglichkeit, gegen eine übermäßige Mitgift eine Klage zu erheben, nach dem Beispiel eines pflichtwidrigen Testaments gewährt wird und die geschuldeten Vorteile den klagenden Kindern zukommen.
von domenik.w am 07.11.2015
Da es heißt, dass Ihre Mutter alle Vermögenswerte durch ihre Mitgift aufgebraucht hat, erlaubt das Gesetz den Kindern eindeutig, eine übermäßige Mitgift ebenso anzufechten wie ein ungerechtes Testament, und ihren rechtmäßigen Anteil zu erhalten, wenn sie eine solche Beschwerde einreichen.