Si qui orthodoxae religionis emptione vera vel ficticia aut quocumque alio iure vel titulo praedia et possessiones resque immobiles, in quibus orthodoxae fidei ecclesiae vel oratoria constituta sunt, in haereticae sectae et contraria orthodoxae fidei sentientem quamcumque personam transferre voluerint, nullam huiusmodi vel inter vivos habitam vel secreto iudicio compositam valere volumus voluntatem, etiamsi ab orthodoxae fidei venditore vel quocumque modo alienatore commenticio sub qualibet occasione fuerit adsignata:
von dominick.j am 22.07.2021
Wenn Mitglieder des orthodoxen Glaubens Ländereien, Besitztümer oder Gebäude, in denen sich orthodoxe Kirchen oder Kapellen befinden, an jemanden übertragen wollen, der einer ketzerischen Sekte angehört oder Überzeugungen vertritt, die dem orthodoxen Glauben entgegenstehen - sei es durch echte oder vorgetäuschte Käufe oder auf andere rechtliche Weise - erklären wir solche Übertragungen für ungültig. Dies gilt sowohl für Übertragungen zu Lebzeiten als auch für Vereinbarungen, die privat getroffen wurden, selbst wenn der orthodoxe Verkäufer oder Überträger versucht, die Transaktion unter irgendeinem Vorwand zu verschleiern:
von moritz.a am 10.10.2019
Sollten Personen der orthodoxen Religion durch wahren oder fingierten Kauf oder durch irgendein anderes Recht oder Titel Grundstücke, Besitztümer und unbewegliche Sachen, in denen Kirchen des orthodoxen Glaubens oder Gebetsstätten errichtet sind, an eine Person übertragen wollen, die einer ketzerischen Sekte angehört und entgegen dem orthodoxen Glauben denkt, so wollen wir, dass eine solche Absicht in keiner Weise gültig sei, weder unter Lebenden noch durch geheimes Urteil verfügt, selbst wenn sie von einem Verkäufer des orthodoxen Glaubens oder einem Veräußerer durch vorgetäuschte Weise unter irgendeinem Vorwand übertragen worden wäre: