Si ademptis bonis in insulam datus sis, quamvis ex indulgentia communi redisti, actiones tamen, quascumque habuisti, remanent in causa bonorum publicatorum, nec ex ordine est quod petis, ut contra heredes tutorum actiones tibi praestentur.
von sophie.z am 10.12.2022
Wenn dir, nachdem die Güter weggenommen wurden, eine Insel zugewiesen wurde, obwohl du durch gemeinsame Nachsicht zurückgekehrt bist, bleiben dennoch die Handlungen, welche du hattest, im Fall der öffentlich gemachten Güter, und es ist nicht nach Ordnung, was du begehrst, dass Handlungen gegen die Erben der Vormünder dir gewährt werden.
von elijah.x am 20.06.2018
Wenn du auf eine Insel verbannt wurdest und dein Vermögen beschlagnahmt wurde, bleiben selbst nach einer allgemeinen Begnadigung die Rechtsansprüche, die du zuvor hattest, weiterhin Teil deines beschlagnahmten Vermögensfalls, und dein Ersuchen, rechtliche Schritte gegen die Erben deiner Vormünder zu erhalten, ist nicht rechtlich zulässig.