Si delegatio non est interposita debitoris tui ac propterea actiones apud te remanserunt, quamvis creditori tuo adversus eum solutionis causa mandaveris actiones, tamen, antequam lis contestetur vel aliquid ex debito accipiat vel debitori tuo denuntiaverit, exigere a debitore tuo debitam quantitatem non vetaris et eo modo tui creditoris exactionem contra eum inhibere.
von flora.e am 24.06.2019
Wenn keine Schuldübertragung deines Schuldners erfolgt ist und daher die Forderungsrechte bei dir verblieben sind, obwohl du deinem Gläubiger gegen ihn Forderungsrechte zwecks Zahlung übertragen hast, darfst du dennoch, bevor ein Rechtsstreit eröffnet oder etwas aus der Schuld empfangen oder deinem Schuldner eine Mitteilung gemacht wurde, die geschuldete Summe von deinem Schuldner einfordern und auf diese Weise die Geltendmachung deines Gläubigers gegen ihn verhindern.
von leon931 am 23.01.2024
Wenn Sie die Schuldverpflichtung Ihres Schuldners nicht förmlich übertragen haben und daher Ihre rechtlichen Ansprüche weiterhin behalten, obwohl Sie diese Rechte Ihrem Gläubiger zur Zahlungsabwicklung abgetreten haben, können Sie den geschuldeten Betrag noch vor Klageerhebung, vor Zahlungseingang des Gläubigers oder vor dessen Benachrichtigung des Schuldners einziehen. Indem Sie dies tun, können Sie verhindern, dass Ihr Gläubiger den Betrag selbst eintreibt.