Quod si delegatione facta iure novationis tu liberatus es, frustra vereris, ne eo, quod quasi a cliente suo non faciat exactionem, ad te periculum redundet, cum per verborum obligationem voluntate novationis interposita debito liberatus sis.
von jaimy902 am 27.10.2017
Wenn Sie durch Schuldübertragung und Novation rechtlich von Ihrer Schuld befreit worden sind, sollten Sie sich keine Sorgen machen, dass Sie erneut haftbar werden könnten, nur weil er die Zahlung nicht von seinem Klienten eintreibt. Schließlich wurden Sie durch eine mündliche Vereinbarung von Ihrer Schuld befreit, als die Novation vereinbart wurde.
von magdalena.x am 25.01.2020
Wenn du jedoch durch Delegation kraft des Novationsrechts befreit worden bist, so fürchtest du vergebens, dass dir die Gefahr zurückfließen könnte, weil er keine Eintreibung vornimmt, als ob von seinem eigenen Klienten, da du durch verbale Verpflichtung, mit dem Willen zur Novation, von der Schuld befreit worden bist.