Si non subscripsisti quasi fideiussor, frustra vereris, ne ex ea intercessione, qua signasti ut curator, olim liberatus ( ut adfirmas) sententia praesidis, ex officio curatoris conveniri possis.
von daria.9849 am 08.03.2023
Wenn du nicht als Bürge unterschrieben hast, fürchtest du vergeblich, dass du aus jener Intervention, mit der du dich als Kurator unterzeichnet hast, nachdem du (wie du behauptest) durch den Bescheid des Präsidenten längst befreit worden bist, aus dem Amt des Kurators in Anspruch genommen werden könntest.
von sofia.a am 29.04.2020
Wenn Sie nicht als Bürge unterschrieben haben, haben Sie keinen Grund, sich Sorgen zu machen, in Ihrer Funktion als Vormund wegen dieser Bürgschaft verklagt zu werden, insbesondere da Sie behaupten, bereits durch die Entscheidung des Gouverneurs von dieser Verpflichtung befreit worden zu sein.