Cum indulgentia nostra interveniente sis reversus ad lares tuos, frustra vereris, ne ex adnotatione praesidis quae iam abolita est calumniam patiaris.
von valentina928 am 27.11.2017
Nun, da du dank unserer Gnade nach Hause zurückgekehrt bist, sind deine Ängste unbegründet, was falsche Anschuldigungen aufgrund der Aufzeichnungen des Gouverneurs betrifft, die bereits annulliert wurden.
von yasmine.8995 am 05.02.2021
Da du mit unserer Gnade zurückgekehrt bist zu deinen Laren, fürchtest du dich vergebens, dass du aus der bereits aufgehobenen Verfügung des Gouverneurs eine falsche Anschuldigung erleiden könntest.