Si pater vester in insulam deportatus generali indulgentia restitutus est nec, ut liberos in potestatem reciperet, specialiter impetravit, in dubium non venit hereditatis commodum per vos ei adquiri, quos sententia contra eum prolata patres familias effecit, nequaquam potuisse.
von leon8937 am 11.02.2017
Wenn Ihr Vater auf eine Insel deportiert und durch eine allgemeine Begnadigung wiederhergestellt wurde und nicht ausdrücklich erwirkt hat, dass er seine Kinder wieder in seine Gewalt zurückerhält, steht außer Zweifel, dass er die Erbschaftsvorteile durch Sie, die eine gegen ihn ergangene Verurteilung zu Familienoberhäuptern gemacht hat, keinesfalls hätte erwerben können.
von benedict.k am 25.05.2021
Wenn Ihr Vater aus der Verbannung durch eine allgemeine Amnestie zurückgeholt wurde und nicht ausdrücklich beantragt hat, die elterliche Gewalt über seine Kinder wiederzuerlangen, steht außer Zweifel, dass er keine Erbansprüche über Sie geltend machen kann, da das Urteil, das ihn verbannte, Sie zu rechtlich unabhängigen Personen gemacht hat.