Si debitor poenam sententiae passus est, quam bonorum ademptio secuta est, quamvis postea civitati romanae restitutus non totam substantiam, sed aliquid ex indulgentia principis ut haberet impetravit, aeris tamen alieni ex praecedente tempore poena liberatus est.
von stefan.n am 13.08.2014
Wenn ein Schuldner die Strafe eines Urteils erduldet hat, der eine Vermögenskonfiskation folgte, obwohl er später der römischen Staatsbürgerschaft wiederhergestellt wurde und nicht sein gesamtes Vermögen, sondern etwas durch die Gnade des Herrschers zu besitzen erlangte, ist er dennoch von der Geldschuld aus der vorherigen Zeit durch die Strafe befreit worden.
von tim.y am 27.10.2023
Wenn ein Schuldner eine Rechtsstrafe erlitten hat, die zur Einziehung seines Vermögens führte, und er später, obwohl ihm nur ein Teil seines Vermögens durch kaiserliche Gnade zurückgegeben wurde, wieder das römische Bürgerrecht erlangte, ist er dennoch von allen Schulden befreit, die vor seiner Bestrafung bestanden.