Cum patrem tuum in metallum damnatum fuisse proponas eiusque bona merito a fisco occupata sunt, non ideo, quod ex indulgentia mea poena tantummodo metalli liberatus esset, etiam bonorum restitutionem impetravit, nisi speciale beneficium super hoc fuerit impetratum.
von jannis.858 am 03.12.2018
Da Sie vortragen, dass Ihr Vater zur Minenarbeit verurteilt wurde und dessen Güter zu Recht vom Fiskus beschlagnahmt wurden, hat er nicht deshalb, weil er durch meine Gnade nur von der Minenstrafe befreit wurde, auch die Rückgabe seiner Güter erlangt, es sei denn, es wäre ein besonderes Privileg diesbezüglich gewährt worden.
von anni.828 am 04.11.2013
Obwohl Sie vortragen, dass Ihr Vater zur Arbeit in den Bergwerken verurteilt und sein Vermögen zu Recht vom Fiskus beschlagnahmt wurde, bedeutet die Tatsache, dass ich Gnade walten ließ und ihn von seiner Bergwerksstrafe befreite, nicht automatisch, dass er sein Vermögen zurückerhält, es sei denn, es wurde hierfür eine spezielle Erlaubnis erteilt.