Sin vero partem bonorum accepit, pro rata portione eius tenetur.
von annabelle841 am 11.06.2023
Sofern er jedoch einen Teil dre Waren erhalten hat, haftet er anteilig entsprechend seinem Anteil.
von fillipp933 am 06.06.2014
Wenn jedoch jemand einen Teil des Vermögens erhalten hat, haftet er anteilig entsprechend seinem Anteil.