Quod si ob pecuniam debitam fisco bona eius occupata sunt, mansit una cum fideiussoribus propriis creditoribus obligatus.
von elisabeth9988 am 11.10.2019
Selbst wenn ihr Vermögen wegen unbezahlter Steuern von der Staatskasse beschlagnahmt wurde, blieben sie zusammen mit ihren Bürgen ihren Privatgläubigern gegenüber verpflichtet.
von lena.v am 21.09.2024
Wenn jedoch aufgrund einer Schuld gegenüber dem Fiskus seine Güter beschlagnahmt wurden, blieb er zusammen mit seinen Bürgen seinen eigenen Gläubigern gegenüber verpflichtet.