Cum eorum, qui principaliter fisco tenebantur, bona ea lege fideiussoribus procurator tradi iusserit, ut ipsi indemnitatem fisco praestarent, nec a sententia eius intercesserit provocatio, consequens est datae formae obtemperari.
von lijas.q am 21.06.2020
Wenn der Beamte anordnet, dass das Vermögen derjenigen, die gegenüber dem Staatsschatz primär verschuldet sind, an ihre Bürgen übertragen wird, unter der Bedingung, dass die Bürgen den Staatsschatz vor Verlusten schützen, und gegen seine Entscheidung keine Berufung eingelegt wird, muss das vorgeschriebene Verfahren befolgt werden.
von lilja.932 am 20.04.2019
Wenn der Prokurator die Güter derjenigen, die hauptsächlich dem Fiskus verpflichtet waren, gemäß diesem Gesetz den Bürgen übergeben ließ, damit diese dem Fiskus Schadloshaltung gewähren, und gegen sein Urteil keine Berufung eingelegt wurde, folgt daraus, dass der vorgegebenen Form Genüge getan werden muss.