Eorum demum bona fisco vindicantur, qui conscientia delati admissique criminis metuque futurae sententiae manus sibi intulerint.
von roman.a am 25.04.2018
Die Güter derjenigen werden schließlich für den Fiskus beschlagnahmt, die aufgrund des Bewusstseins der begangenen und gemeldeten Straftat und aus Angst vor dem zukünftigen Urteil Hand an sich selbst gelegt haben.
von sophie.y am 16.03.2022
Das Vermögen derjenigen, die aus Schuldbewusstsein für ihr vorgeworfenes Verbrechen und aus Angst vor dem bevorstehenden Urteil Selbstmord begehen, wird von der Staatskasse eingezogen.