Deportatorum in insulam ab eo, cui id faciendi ius erat, bona fisco vindicantur, relegatorum autem non nisi sententia specialiter adempta fuerint.
von dominik.9892 am 31.08.2022
Das Vermögen von Personen, die von jemandem mit rechtlicher Autorität auf eine Insel deportiert wurden, wird vom Fiskus eingezogen, während das Vermögen von relegerter Personen nur dann eingezogen wird, wenn dies im Urteil ausdrücklich angeordnet wurde.
von annabell861 am 10.03.2019
Das Vermögen derjenigen, die von von jemandem, der das Recht dazu hatte, auf eine Insel deportiert wurden, wird für den Fiskus beansprucht, bei Relegiertem jedoch nur, wenn es durch ein spezielles Urteil entzogen wurde.