Certum est eius qui cum fisco contrahit bona veluti pignoris titulo obligari, quamvis specialiter id non exprimitur.
von marlen.833 am 09.12.2016
Es steht fest, dass die Güter desjenigen, der mit dem Fiskus einen Vertrag schließt, gleichsam als Pfand verpflichtet sind, auch wenn dies nicht ausdrücklich festgehalten wird.
von Conrad am 20.02.2021
Es ist rechtlich festgelegt, dass bei Vertragsabschluss mit dem Fiskus das Vermögen des Vertragspartners automatisch als Sicherheit gilt, auch wenn dies im Vertrag nicht ausdrücklich festgehalten wird.