Qui filios vestros vel liberos homines pro pecunia quam vobis credebat pignoris titulo accepit, dissimulatione iuris se circumvenit, cum sit manifestum obligationem pignoris non consistere nisi in his, quae quis de bonis suis facit obnoxia.
von timo913 am 06.02.2018
Derjenige, der Ihre Söhne oder freie Männer unter dem Titel des Pfandes für Geld, das er Ihnen geliehen hatte, angenommen hat, hat sich durch Umgehung des Rechts selbst getäuscht, da es offensichtlich ist, dass eine Pfandverpflichtung nur bei denjenigen Dingen besteht, die jemand aus seinem eigenen Vermögen haftbar macht.
von janis.8998 am 05.04.2020
Wer Ihre Kinder oder freie Menschen als Sicherheit für Geld, das ihnen geliehen wurde, akzeptiert hat, hat sich durch Missachtung des Rechts selbst getäuscht, da es offensichtlich ist, dass eine Person nur ihr eigenes Eigentum als Sicherheit für eine Verpflichtung anbieten kann, nicht aber andere Menschen.