Et ideo nec si generale pactum de omnibus bonis pignori obligandis intervenerit, tenet.
von linea854 am 29.07.2019
Daher ist selbst eine allgemeine Vereinbarung zur Verpfändung des gesamten Eigentums als Sicherheit nicht rechtsgültig.
von zoe.v am 21.08.2016
Und deshalb gilt es nicht einmal dann, wenn eine allgemeine Vereinbarung über die Verpfändung sämtlicher Güter getroffen worden wäre.