Spem eorum praemiorum, quae pro coronis athletis pensitanda sunt, privata pactione pignerare minime admittendum est:
von marlen.j am 22.03.2014
Es ist keinesfalls zulässig, die Aussicht auf Preisgelder, die Athleten für ihre Siege zugesprochen werden, als Sicherheit in privaten Vereinbarungen zu verwenden:
von fiona.951 am 06.01.2016
Die Hoffnung auf jene Preise, welche Athleten für Kronen geschuldet werden, durch private Vereinbarung zu verpfänden, ist keinesfalls zu gestatten: