Athletis ita demum, si per omnem aetatem certasse, coronis quoque non minus tribus certaminis sacri, in quibus vel semel romae seu antiquae graetiae, merito coronati non aemulis corruptis ac redemptis probentur, civilium munerum tribui solet vacatio.
von amelia.919 am 17.11.2023
Athleten wird die Befreiung von bürgerlichen Pflichten üblicherweise nur dann gewährt, wenn nachgewiesen wird, dass sie während ihres gesamten Lebens angetreten sind und nicht weniger als drei Kronen in heiligen Wettkämpfen errungen haben, in denen sie entweder einmal in Rom oder im antiken Griechenland rechtmäßig gekrönt wurden, ohne dass ihre Konkurrenten bestochen oder käuflich waren.
von kai.825 am 04.06.2024
Athleten werden von bürgerlichen Pflichten nur dann befreit, wenn sie nachweisen können, dass sie während ihrer gesamten Karriere angetreten sind und mindestens drei Kronen in heiligen Wettbewerben gewonnen haben, einschließlich mindestens eines Sieges entweder in Rom oder im antiken Griechenland, wobei ihre Siege rechtmäßig und nicht durch Bestechung oder Korrumpierung ihrer Gegner errungen wurden.