Ignominiae causa sacramento liberati honoribus abstinere debent, a muneribus autem civilibus excusati non sunt.
von oscar8949 am 17.12.2019
Personen, die aus der Militärdienstzeit eine ehrenrührige Entlassung erhalten haben, dürfen keine öffentlichen Ämter bekleiden, müssen aber weiterhin ihre zivilen Pflichten erfüllen.
von luka.p am 29.02.2020
Diejenigen, die aufgrund von Schande von ihrem Diensteid entbunden wurden, müssen sich von Ehrungen zurückhalten, sind jedoch von bürgerlichen Pflichten nicht befreit.