Cum ob provectae aetatis senium sis dimissus, honestam missionem consecutum te esse ambigi non potest.
von malou.x am 05.01.2023
Da Sie aufgrund Ihres hohen Dienstalters entlassen wurden, kann kein Zweifel bestehen, dass Sie eine ehrenhaft Entlassung erhalten haben.
von anabelle918 am 07.06.2024
Da Sie aufgrund des fortgeschrittenen Alters entlassen wurden, kann nicht bezweifelt werden, dass Sie eine ehrenhaft Entlassung erhalten haben.