Veteranis ita demum honorum et munerum personalium vacatio iure conceditur, si post vicesimum annum militiae, quam in legione vel vexillatione militaverunt, honestam vel causariam missionem consecuti esse ostendantur.
von markus.859 am 24.08.2018
Veteranen wird eine rechtliche Befreiung von öffentlichen Pflichten und Obliegenheiten nur dann gewährt, wenn sie nachweisen können, dass sie nach zwanzigjähriger Dienstzeit in einer Legion oder militärischen Einheit einen Ehrenhaften Abschied oder einen Entlassungsschein aus gesundheitlichen Gründen erhalten haben.
von malin.e am 01.01.2022
Veteranen wird eine Befreiung von Ehrenpflichten und persönlichen Pflichten gesetzlich nur dann gewährt, wenn sie nach zwanzig Dienstjahren in einer Legion oder Einheit nachweislich eine ehrenhaft oder aus medizinischen Gründen erfolgte Entlassung erhalten haben.