Unde cum te in cohorte militasse commemoras, intellegis supervacuo vacationem tibi velle flagitare.
von jona.x am 26.03.2018
Da du selbst erwähnst, dass du in der Kohorte gedient hast, erkennst du, dass es sinnlos ist, eine Befreiung zu beantragen.
von sophy932 am 19.05.2022
Daher, wenn du dich erinnerst, in der Kohorte gedient zu haben, verstehst du unnötigerweise, eine Befreiung für dich selbst fordern zu wollen.