Non tamen ea privilegia, quae his competunt qui pleno stipendiorum numero funguntur, usurpare te ius permittit, quando non perfecto statuto militiae tempore nec omnibus stipendiis decursis sacramento solutum te esse etiam ipse confitearis.
von katharina8826 am 05.04.2014
Gleichwohl erlaubt das Gesetz nicht, diejenigen Privilegien in Anspruch zu nehmen, die denjenigen zustehen, die eine vollständige Anzahl von Militärdiensten geleistet haben, wenn du selbst eingestehst, dass du vom Militäreid entbunden wurdest, obwohl die festgelegte Dienstzeit nicht abgeleistet und nicht alle Dienste erfüllt wurden.
von henri.g am 27.08.2013
Dennoch können Sie nicht die Privilegien beanspruchen, die denjenigen zustehen, die ihre vollständige Dienstzeit ableisten, da Sie selbst eingestehen, dass Sie vor Ablauf Ihrer vorgeschriebenen Dienstperiode und vor Erfüllung aller militärischen Pflichten aus dem Dienst entlassen wurden.