Si sollemnibus stipendiis honeste sacramento solutus es, licet super huiusmodi re instrumenta, ut dicis, facta perdita sunt, tamen, si aliis evidentibus probationibus veritas ostendi potest, veteranorum privilegia etiam te usurpare posse dubium non est.
von yusuf.879 am 10.11.2017
Wenn Sie nach Erfüllung Ihrer regulären Dienstzeit ehrenhaft aus dem Militärdienst entlassen wurden, besteht kein Zweifel, dass Sie auch dann Veteranenrechte geltend machen können, wenn die entsprechenden Dokumente, wie Sie sagen, verloren gegangen sind, sofern Sie die Wahrheit durch andere eindeutige Beweise nachweisen können.
von christine9876 am 16.04.2023
Wenn Sie durch regulären Militärdienst ehrenhaft vom militärischen Eid entbunden wurden, obwohl, wie Sie sagen, die entsprechenden Dokumente verloren gegangen sind, steht dennoch außer Zweifel, dass Sie die Privilegien von Veteranen in Anspruch nehmen können, wenn die Wahrheit durch andere eindeutige Beweise nachgewiesen werden kann.