Si constiterit proprietatem possessionis de qua agitur apud vos esse, providebit iudex ex persona fructuarii nullum praeiudicium dominio comparari propter amissionem instrumentorum.
von mathis972 am 21.10.2019
Sollte festgestellt worden sein, dass das Eigentumsrecht der Besitzung, um die es geht, bei Ihnen liegt, wird der Richter verfügen, dass aus der Person des Fruktuar keine Beeinträchtigung des Eigentumsrechts aufgrund des Verlusts von Dokumenten entsteht.
von alexandar.854 am 25.08.2020
Falls nachgewiesen wird, dass Ihnen die fragliche Liegenschaft gehört, wird der Richter sicherstellen, dass die Rechte des Eigentümers durch den Verlust der Dokumente des Mieters nicht beeinträchtigt werden.