Cum propria pecunia tua te comparante possessionem quondam uxoris tuae nomen tantummodo accommodasse dicas eandemque occasione custodiae suae commissorum instrumentorum contra bonam fidem proprietatem eiusdem fundi usurpasse, rector provinciae, pro sua exercitatione cognitum habens donationem a non domina uxore tua in filiam suam collatam nullum praeiudicium dominio tuo attulisse, docenti tibi veritatem precibus tuis adsistere restituere eandem possessionem habita etiam fructuum taxatione curabit.
von luna.8911 am 16.08.2017
Sie behaupten, die Liegenschaft mit Ihrem eigenen Geld erworben zu haben und der Name Ihrer Ehefrau sei nur der Bequemlichkeit halber verwendet worden. Sie sagen auch, dass sie die Gelegenheit der Dokumentenverwahrung genutzt habe, um unrechtmäßig Eigentum an der Liegenschaft zu beanspruchen. Der Provinzgouverneur weiß aufgrund seiner Erfahrung, dass die Schenkung Ihrer Ehefrau an ihre Tochter ungültig ist, da Ihre Ehefrau nicht die rechtmäßige Eigentümerin war, und dies Ihre Eigentumsrechte nicht beeinträchtigt hat. Wenn Sie die Wahrheit Ihrer Behauptungen beweisen können, wird der Gouverneur sicherstellen, dass die Liegenschaft Ihnen zurückgegeben wird und wird zudem festlegen, welche Entschädigung Ihnen für entgangene Einkünfte aus der Liegenschaft zusteht.
von theodor.a am 05.10.2021
Da Sie behaupten, dass mit Ihrem eigenen Geld eine Besitzung erworben wurde, die nur den Namen Ihrer ehemaligen Ehefrau trug, und dass sie aufgrund der Verwahrung der ihr anvertrauten Dokumente gegen Treu und Glauben das Eigentum desselben Grundstücks usurpiert hat, wird der Verwalter der Provinz, der durch seine Erfahrung weiß, dass die Schenkung Ihrer Ehefrau, die nicht Eigentümerin war, an ihre Tochter Ihrem Eigentumsanspruch keinen Schaden zugefügt hat, dafür Sorge tragen, denselben Besitz Ihnen wiederherzustellen, wenn Sie die Wahrheit Ihres Begehrens beweisen, wobei auch eine Bewertung der Früchte vorgenommen wird.