Cum adfirmes placuisse quondam domino tuo, ut pro te et filia tua dato nummo certae quantitatis vos manumitteret, et te tantummodo liberaverit, aditus rector provinciae hortabitur eum salva reverentia, quam patrono liberti solent exhibere, placito suo stare.
von maryam937 am 10.04.2020
Wenn Sie behaupten, dass es einst Ihrem Herrn gefallen hat, Sie und Ihre Tochter gegen eine bestimmte Geldsumme freizulassen, und er Sie nur freigelassen hat, wird der Provinzrektor, wenn er angerufen wird, ihn ermutigen, mit der ehrerbietigen Rücksicht, die Freigelassene ihrem Patron üblicherweise entgegenbringen, seinem Versprechen treu zu bleiben.
von aalyiah.867 am 26.06.2018
Da Sie behaupten, dass Ihr Herr seinerzeit vereinbart hatte, Sie und Ihre Tochter gegen Zahlung einer bestimmten Geldsumme freizulassen, bisher aber nur Sie freigelassen hat, wird der Provinzgouverneur, wenn er angesprochen wird, ihn drängen, sein Versprechen zu erfüllen, wobei er die Achtung wahrt, die Freigelassene ihrem ehemaligen Herrn üblicherweise entgegenbringen.