Multum interest, utrumne uxore tua comparante pecuniam numerasti eique possessio tradita est, an contractu emptionis a te nomine tuo habito tantum uxoris nomen post instrumentis scribi feceris.
von malia.971 am 07.10.2014
Es macht einen großen Unterschied, ob Sie Geld gezahlt haben, während Ihre Frau den Kauf tätigte und der Besitz an sie übertragen wurde, oder ob Sie den Kaufvertrag in Ihrem eigenen Namen abgeschlossen und erst danach den Namen Ihrer Frau in den Dokumenten eintragen ließen.
von filipp.z am 08.05.2018
Es besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen zwei Situationen: einer, in der Sie das Geld bezahlt haben, während Ihre Frau den Kauf tätigte und die Immobilie erhielt, und einer anderen, in der Sie den Kaufvertrag in Ihrem eigenen Namen abgeschlossen und den Namen Ihrer Frau erst später zu den Dokumenten hinzugefügt haben.