Mancipia quorum meministi si, ut proponis, nomine tuo itemque fratris tui cui successisti empta vobis tradita sunt, licet instrumento emptionis matrem tuam pecuniam numerasse contineatur, persequi ea more iudiciorum non prohiberis.
von luan836 am 14.04.2022
Wenn die Sklaven, die Sie erwähnt haben, in Ihrem Namen sowie im Namen Ihres verstorbenen Bruders (von dem Sie geerbt haben) gekauft und Ihnen übergeben wurden, sind Sie rechtlich berechtigt, sie zu beanspruchen, auch wenn die Kaufurkunde ausweist, dass Ihre Mutter das Geld bezahlt hat.
von leonardo.855 am 08.11.2015
Die Sklaven, deren Sie gedenken, falls sie, wie Sie vorschlagen, in Ihrem Namen und ebenso in dem Namen Ihres Bruders, dem Sie nachgefolgt sind, gekauft und übergeben wurden, werden Ihnen, obwohl in der Kaufurkunde enthalten sein mag, dass Ihre Mutter das Geld gezahlt hat, nicht daran gehindert, sie auf rechtliche Weise zu verfolgen.