Si emancipatis vobis fundos, quos nomine vestro, cum in potestate ageretis, pater emerat, tradidit vel in possessione eorum voluntate patris fuistis, dominium adquisistis.
von luzie.959 am 19.09.2022
Wenn du, nachdem du emanzipiert worden warst, die Ländereien von deinem Vater übergeben bekommen hast, die er in deinem Namen erworben hatte, als du noch unter väterlicher Gewalt standest, oder wenn du mit dem Willen des Vaters in deren Besitz warst, hast du das Eigentum erworben.
von elisa975 am 15.07.2019
Wenn Ihr Vater Ihnen die Grundstücke nach Ihrer Emanzipation übertragen hat (Grundstücke, die er in Ihrem Namen erworben hatte, als Sie noch seiner Autorität unterstanden), oder wenn Sie sie mit Zustimmung Ihres Vaters besessen haben, haben Sie das Eigentum daran erworben.