Itaque si moriente avo pater eorum et vivit et in potestate patris sui est, tunc post obitum avi in potestate patris sui fiunt:
von luan.876 am 13.02.2016
Und so, wenn beim Sterben des Großvaters ihr Vater sowohl lebt als auch in der Gewalt seines Vaters ist, dann kommen sie nach dem Tod des Großvaters in die Gewalt ihres Vaters.
von maksim.965 am 04.08.2024
Wenn also ihr Vater noch lebt und sich zum Zeitpunkt des Ablebens des Großvaters noch unter der Gewalt seines eigenen Vaters befindet, dann fallen sie nach dem Tod des Großvaters in die Gewalt ihres Vaters.