Si vero is quo tempore avus moritur aut iam mortuus est aut exiit de potestate patris, tunc hi, quia in potestatem eius cadere non possunt, sui iuris fiunt.
von mara.903 am 20.02.2020
Wenn tatsächlich der Großvater zu dem Zeitpunkt, an dem er stirbt, bereits tot ist oder aus der väterlichen Gewalt ausgeschieden ist, werden diese, da sie nicht in seine Gewalt fallen können, rechtlich selbstständig.
von finnja.9823 am 15.01.2023
Wenn zum Zeitpunkt des Todes des Großvaters der Vater bereits verstorben ist oder aus der väterlichen Gewalt entlassen wurde, werden diese Personen rechtlich unabhängig, da sie nicht mehr unter seiner Herrschaftsgewalt fallen können.