Hi vero qui in potestate parentis sunt mortuo eo sui iuris fiunt.
von mayah.o am 05.08.2017
Diejenigen, die sich in elterlicher Gewalt befinden, werden mit dem Tod des Elternteils rechtlich selbstständig.
von marco.b am 13.06.2021
Diejenigen, die sich in der Gewalt des Elternteils befanden, werden nach dessen Tod rechtlich selbstständig.