Plane si et conceptus et natus fuerit post mortem avi, mortuo patre suo desertoque postea avi testamento, suus heres avo non existit, quia nullo iure cognationis patrem sui patris tetigit.
von ferdinand.845 am 26.08.2020
Offensichtlich kann jemand, der sowohl nach dem Tod seines Großvaters empfangen als auch geboren wurde und dessen Vater bereits verstorben ist und das Testament des Großvaters verworfen wurde, nicht als direkter Erbe seines Großvaters gelten, da er keine rechtliche Verwandtschaftsbeziehung zu seinem väterlichen Großvater hatte.
von joanna.u am 02.07.2018
Offensichtlich wird er, wenn er sowohl gezeugt als auch geboren wurde nach dem Tod des Großvaters, mit seinem verstorbenen Vater und nachdem das Testament des Großvaters verlassen wurde, nicht als direkter Erbe des Großvaters existieren, da er aufgrund keines Verwandtschaftsrechts den Vater seines Vaters berührte.