Si avus tuus, qui patrem tuum et novercam aequis portionibus heredes instituit, cum te quoque haberet in potestate, testamento nominatim non exheredavit, mortuo patre tuo vivo avo sine impedimento legis vellaeae succedendo in patris tui locum rupisti avi testamentum et ad te hereditas eius tota pertinuit.
von josef.u am 12.03.2021
Ihr Großvater errichtete ein Testament, das Ihrem Vater und Stiefmutter gleiche Anteile zusprach. Da Sie unter seiner Gewalt standen, er Sie aber in seinem Testament nicht ausdrücklich enterbt hatte, traten Sie mit dem Tod Ihres Vaters während der Großvater noch lebte, rechtmäßig an die Stelle Ihres Vaters. Dies machte das Testament Ihres Großvaters ungültig, und infolgedessen wurde die gesamte Erbschaft rechtmäßig Ihr Eigentum.
von louise942 am 15.06.2018
Wenn deni Großvater, der deinen Vater und deine Stiefmutter zu gleichen Teilen als Erben eingesetzt hat, während er dich noch unter seiner Gewalt hatte, dich durch Testament nicht ausdrücklich enterbt hat, und dein Vater während der Lebenszeit des Großvaters verstorben ist, ohne Hindernis der lex Vellaea, hast du durch Eintritt in die Stelle deines Vaters das Testament deines Großvaters gebrochen und seine gesamte Erbschaft fiel dir zu.