Si quis filium proprium ita exheredaverit:" ille filius meus alienus meae substantiae fiat", talis filius ab huiusmodi verborum conceptione non praeteritus, sed exheredatus intellegatur.
von anne865 am 31.03.2020
Wenn jemand seinen eigenen Sohn derart enterbt: Dieser mein Sohn soll meinem Vermögen fremd sein, so soll ein solcher Sohn nicht als übergangen, sondern aufgrund dieser Wortwahl als enterbt gelten.
von domenick971 am 05.04.2017
Wenn jemand seinen Sohn dadurch enterbt, dass er sagt: „Mein Sohn soll keinerlei Anspruch auf mein Vermögen haben", so soll diese Formulierung als eine rechtmäßige Enterbung und nicht als versehentliche Auslassung ausgelegt werden.