Nominatim autem exheredari quis videtur sive ita exheredetur TITIUS FILIUS MEUS EXHERES ESTO, sive ita FILIUS MEUS EXHERES ESTO, non adiecto proprio nomine, scilicet si alius filius non extet.
von richard.834 am 10.11.2019
Überdies scheint jemand namentlich enterbt zu werden, und zwar entweder so: TITIUS, MEIN SOHN, SOLL ENTERBT SEIN, oder so: MEIN SOHN SOLL ENTERBT SEIN, wobei der Eigenname nicht hinzugefügt wird, und zwar falls kein anderer Sohn existiert.
von ada.y am 24.11.2023
Eine Person gilt als ausdrücklich enterbt, unabhängig davon, ob die Formulierung lautet: MEIN SOHN TITIUS IST HIERMIT ENTERBT oder einfach MEIN SOHN IST HIERMIT ENTERBT, ohne den spezifischen Namen hinzuzufügen, vorausgesetzt, es gibt keinen anderen Sohn.