Sed nec nominatim eas personas exheredare parentibus necesse erat, sed licebat et inter "ceteros" hoc facere.
von jasmin.j am 15.09.2022
Es war jedoch weder notwendig, diese Personen namentlich zu enterben, noch war es untersagt, dies unter anderen zu tun.
von tony.f am 05.07.2023
Die Eltern mussten diese Personen bei der Enterbung nicht namentlich nennen, sondern konnten sie auch in einer allgemeinen Enterbenungsklausel einschließen.