Sed si non fuerant heredes scripti scriptaeve vel exheredati exheredataeve, testamentum quidem non infirmabatur, ius autem adcrescendi eis ad certam portionem praestabatur.
von catharina924 am 21.12.2014
Wenn sie jedoch weder als Erben eingesetzt noch eingesetzt [weiblich] noch enterbt noch enterbt [weiblich] waren, wurde das Testament zwar nicht ungültig, jedoch wurde ihnen das Recht auf Anwachsung für einen bestimmten Anteil gewährt.
von anni.828 am 03.01.2018
Wenn sie jedoch weder als Erben (männlich oder weiblich) eingesetzt noch ausdrücklich enterbt worden waren, wurde das Testament nicht ungültig, sondern ihnen wurde das Recht eingeräumt, einen bestimmten Erbteil geltend zu machen.